Seite: Regeln sind uns wichtig

Grundschule am Hohen Feld

Bibliotheksregeln

Die Bibliothek ist für Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen der “Schule am Hohen Feld” ein Ort des Lesens, Arbeitens und der Information.

I. Berechtigung zur Benutzung
Alle Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen dürfen die Schulbibliothek benutzen. Wer Bücher ausleihen will, muss einen Leseausweis besitzen.
Der Leseausweis ist nicht übertragbar.
Wer aus der Schule am Hohen Feld ausscheidet, muss den Leseausweis an die Schulbibliothek zurückgeben.

II. Öffnungs- und Ausleihzeiten
Die Öffnungszeiten der Schulbibliothek werden per Aushang sowie auf der Internetseite (Homepage) der “Schule am Hohen Feld” bekannt gegeben.

III. Verbuchung und Leihfristen
Die Leihfrist für Bücher beträgt 14 Tage und kann einmal um höchstens 7 Tage verlängert werden. Ferientage gelten nicht als Ausleihzeit.
Vorgemerkte Bücher sind nicht verlängerbar.

IV. Gebühren
Der Leseausweis ist kostenfrei ‚ die Neuausstellung bei Verlust oder Beschädigung kostet 10 Cent.
Die Versäumnisgebühr für verspätet abgegebene Medien beträgt 10 Cent pro versäumten Ausleihtag und Medium.
Die eingenommenen Gebühren werden vierteljährig an den Förderverein übergeben.

V. Verhalten innerhalb der Bibliothek
Die Mitnahme von Taschen in die Schulbibliothek ist verboten.
Die Schulbibliothek ist ein Raum der Ruhe.
Essen und Trinken sind in der Schulbibliothek verboten.
Die Anordnungen des Bibliothekspersonals und gegebenenfalls der anwesenden Lehrer/innen sind zu befolgen.
Technische und eigene Spiele (Nintendo DS, Gameboy, Karten usw.) sind in der Schulbibliothek verboten.

VI. Haftung
Für verlorengegangene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die Benutzer haben den Zustand, der ihnen ausgehändigten Bücher beim Empfang zu prüfen und etwaige Schäden sofort zu melden.
Für Schäden und Verluste an den Büchern, die während der Ausleihe entstanden sind, haftet der entsprechende Benutzer. Bei Verlust und Beschädigung ist das Medium grundsätzlich zu ersetzen, bzw. ein entsprechender Entschädigungspreis zu zahlen.

VII. Ausschluss und Sperrung
Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann die Schulbibliothek den Nutzer vorübergehend ODER auch dauerhaft von der Benutzung der Bibliothek ausschließen.

VIII. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Öffnung der Bibliothek in Kraft.

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