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Grundschule am Hohen Feld

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist mit dem neuen Schulgesetz (§ 75 ff) das oberste Beratungs- und Beschlussgremium jeder Schule!

Aufgaben:

Die Schulkonferenz dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal. Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie kann gegenüber den anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben; die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden. Die Mitglieder der Schulkonferenz und ihrer Ausschüsse (§ 78 Abs. 2 und 3) können an den Sitzungen der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und ihrer Ausschüsse sowie den anderen Konferenzen der Schule mit beratender Stimme teilnehmen. Die Mitglieder der Schulkonferenz und ihrer Ausschüsse können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Einvernehmen mit der verantwortlichen Lehrkraft den Unterricht besuchen. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder u.a. über:

  1. die Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel (§ 7 Abs. 3 bis 5),
  2. das Schulprogramm und sich daraus ergebende Grundsätze für die Organisation von Schule und Unterricht (§ 8),
  3. das Evaluationsprogramm der Schule (§ 9 Abs. 2),
  4. Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben.

Die Schulkonferenz entscheidet u.a. ferner mit einfacher Mehrheit über:

  1. den täglichen Unterrichtsbeginn, die Stellung eines Antrags auf Einrichtung von
  2. Ganztagsangeboten und Einrichtung als Ganztagsschule (§ 19 Abs. 2),
  3. Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei
  4. sonstigen Schulveranstaltungen (§ 68 Abs. 2),
  5. Grundsätze des Schüleraustausches, der internationalen Zusammenarbeit, der Schülerfahrten und Wandertage sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften
  6. und Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung) einschließlich der schuleigenen Grundsätze über
  7. das Warenangebot zum Verkauf in der Schule sowie
  8. die Werbung an der Schule sowie Art und Umfang des Sponsoring.

Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind:

  1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,
  2. vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnen oder Vertreter,
  3. vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte
  4. eine von den Mitgliedern nach den Nummer 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll.

Die in die Schulkonferenz zu wählenden Mitglieder werden innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt.

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