Liebe Eltern,
im Elternbrief zum Schulstart nach den Ferien bittet die Senatsverwaltung erneut um Berücksichtigung einiger Neuregelungen, Ergänzungen und Präzisierungen (wegen wiederholter häufiger Nachfragen auch zu gleichen Themen)
Wenn Ihr Kind mit einem Schnelltest positiv getestet wurde, muss es sich nun für 5 Tage (in der 1. Woche nach den Ferien für 7 Tage) in Isolierung begeben.
Für eine Entlassung aus der Isolierung gilt:
Ein Schnelltest oder eine PCR-Testung (ev. kostenpflichtig) kann frühestens am 5. Tag nach dem Zeitpunkt des Schnelltests (Schnelltest-Tag“ + 5 Tage; in der 1. Woche nach den Ferien 7 Tage). Wird bereits vor dem 5. Tag nach Kontakt eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht. Ihr Kind muss zusätzlich symptomfrei sein, um wieder die Schule besuchen zu können.
Bei einem positiven Testergebnis in der Schule, werden keine KP1 mehr festgelegt. Die Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt wurde eingestellt. Gemeldet wird Name und Geburtsdatum für in der Schule positiv getestete Schüler*innen. Es gilt die Strategie: „Test to stay“ (oder auch gern: „Testen um zu bleiben“)
Wenn ein Kind positiv getestet wurde, muss es – wie gehabt – alsbald von den Eltern abgeholt werden. Daraufhin muss sich die komplette Klasse an den kommenden 5 Schultagen täglich testen. Das gilt insbesondere ab der 3. Woche (ab 21.02.2022) nach den Winterferien, da dann nur noch dreimal pro Woche getestet wird (in den ersten beiden Wochen täglich).
Eine Mail zur Information über einzelne positive Testergebnisse in der Klasse/LG erfolgt nicht mehr.
Der Schülerausweis gilt als Testnachweis für alle Kinder.
Wird ein positives Testergebnis zu Hause ermittelt, gilt bitte folgende Vorgehensweise:
Die Eltern informieren die Kassenleitung über das positive Ergebnis und das Fernbleiben vom Unterricht. Die Bestätigung des Testergebnisses erfolgt in diesem Fall durch ein Testzentrum mit anschließender Meldung an das Gesundheitsamt.
Basierend auf dem Testergebnis kann der Tag der Freitestung ermittelt werden. Diese wird dann im Testzentrum vorgenommen werden.
Wenn eine andere Person des Haushalts positiv auf Corona getestet wurde, dürfen die Kinder trotzdem in die Schule kommen.
Bitte beachten Sie, dass der Genesenen-Status auf drei Monate verkürzt wurde.
Befreiung von der Präsenzpflicht:
Wer sich für die Befreiung entscheidet, muss das Kind für mind. 5 Tage zuhause beschulen und die Klassenleitung am Vortag des ersten Homeschooling-Tages schriftlich informieren. „Entweder – oder“ gilt also wochenweise jeweils von Montag bis Freitag).
Mit freundlichen Grüßen
Schulleiter Hr. Imke