Liebe Eltern,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 7-Tage-Inzidenz in Berlin liegt aktuell deutlich unter 100 und ist weiter rückläufig. Diese positive Entwicklung spiegelt sich auch in einer schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens. Immer mehr Eltern wollen und müssen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
1.
Auf dieser Grundlage wird ab dem 31. Mai bis zu den Sommerferien eine erweiterte Notbetreuung angeboten.
Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag erhalten in Ergänzung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Notbetreuung Zugang zu einer bedarfsgerechten Notbetreuung. Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die berufliche Tätigkeit eine Betreuung erfordert. Die Eltern werden gebeten, den individuellen Betreuungsbedarf auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit der Schule abzustimmen. Auch die erweiterte Notbetreuung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Schule, in die alle pädagogischen Fachkräfte einbezogen werden können.
– 2.
Mit Beginn der Sommerferien wird ein wichtiger Schritt zum regulären Schulbetrieb gemacht und die ergänzende Förderung und Betreuung für alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag angeboten (Ferienbetreuung). Die Notbetreuung wird damit beendet.
Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjf.berlin.de
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An der Ferienbetreuung können alle Kinder mit einem entsprechenden Bedarfsbescheid teilnehmen. Die Elternkostenbeteiligung für die ergänzende Förderung und Betreuung wird ab dem 01. Juli 2021 in der Höhe des Kostenbescheids erhoben. Da die Aussetzung der Elternkostenbeteiligung zwar für den Monat Januar erfolgte, jedoch erst im Februar umgesetzt wurde, wird die Elternkostenbeteiligung erstmals wieder im August von den Eltern bezahlt.
Eltern, die bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, aber keinen Bedarfsbescheid für eine Ferienbetreuung haben, diese aber für ihr Kind benötigen, müssen bitte beim zuständigen Jugendamt einen Antrag stellen. Den Antrag können die Eltern in der Schule abgeben. Bitte informieren Sie diese Eltern entsprechend.
Zur weiteren Begrenzung des Infektionsgeschehens sind auch in der Ferienbetreuung weiterhin die Hygieneregeln anzuwenden und im Rahmen der Teststrategie ist weiterhin zweimal in der Woche zu testen. Bitte behalten Sie bei allen erforderlichen Schritten die zur Ansteckungsvermeidung unverändert notwendige Umsicht und Vorsicht bei. Zudem sind möglichst feste Gruppen zu bilden, denen feste Erzieherinnen und Erzieher zugeordnet werden. Die Gruppengröße entspricht der regulären Ferienbetreuung von in der Regel bis zu 22 Kindern.
Die schulbezogene organisatorische und fachliche Planung des Ferienangebots obliegt weiterhin den Schulen bzw. dem Träger der freien Jugendhilfe. Wir empfehlen, viele Ferienangebote im Freien zu nutzen und mit den Kindern Berlin zu erkunden.
Die Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung wird entsprechend angepasst. Bitte stellen Sie dieses Schreiben den Eltern zur Verfügung.
Wir danken Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen nochmals ausdrücklich für die Umsetzung der Notbetreuung ganz herzlich. Für die Ferienbetreuung wünschen wir viel Erfolg!