Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung informierte uns heute über folgende Sachverhalte, die ich hiermit verkürzt weitergebe:
Rückkehr zur Präsenzpflicht ab 1. März 2022, da die Anzahl der Infektionen an den Berliner Schulen um ein Drittel gegenüber der Zeit vor den Winterferien zurückgegangen ist.
Eine Befreiung von der Präsenzpflicht gibt es nur, wenn bei der Schülerin oder dem Schüler eine Grunderkrankung vorliegt, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko für die Schülerin oder den Schüler führen kann. Das besondere gesundheitliche Risiko ist mittels einer besonders begründeten ärztlichen Bescheinigung (sogenanntes qualifiziertes Attest) nachzuweisen. Von der Präsenzpflicht befreite Schülerinnen und Schüler erhalten schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH). Gleiches gilt für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mit einer Person im selben Haushalt leben, für die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ein besonderes gesundheitliches Risiko im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus und gleichzeitig eine medizinische Kontraindikation zur Durchführung einer Impfung gegen das Coronavirus besteht. (qualifiziertes Attest)
Der „Test-to-Stay“-Ansatz kommt weiter zur Anwendung. Die Regeln dafür bleiben bei dreimaliger Testung pro Woche gleich.
Maskenpflicht:DiePflichtzumTrageneinermedizinischenMaskegiltaktuell für alle Schularten und alle am Schulleben beteiligten Personen.
Lüftung:WeiterhingeltendieLüftungsempfehlungenzumregelmäßigen Lüften. Es sind 14 weitere Lüftungsgeräte angeschafft worden und auf die Klassenräume verteilt worden bzw. im Speiseraum aufgestellt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleiter Hr. Imke