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Grundschule am Hohen Feld

Fachkonferenzen

Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte bildet für Fächer, Lernbereiche oder Fachbereiche Fachkonferenzen. Sie kann ihre Befugnisse ganz oder teilweise auf die Fachkonferenz übertragen.

Aufgaben:

Die Fachkonferenzen entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte über die Angelegenheiten, die den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über:

die Umsetzung der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung,
die fachbezogenen Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht,
die Auswahl der Lern- und Lehrmittel,
die Koordinierung und Kursangebote für das betreffende Fach, den betreffenden Lernbereich oder den betreffenden Fachbereich,
den zeitweise getrennten Unterricht für Schülerinnen und Schüler (§ 4 Abs. 9).

In den Fachkonferenzen wird regelmäßig über die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Faches, des Lernbereichs oder des Fachbereichs sowie über die zugehörige Fachliteratur berichtet. Für den Bereich des vorfachlichen Unterrichts in der Grundschule entscheidet die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, welche Konferenz die Aufgaben nach Absatz 1 Satz 3 und 4 wahrnimmt.

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